Deutsche Verwertungs- und Auktionsgesellschaft  DVUAG®
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Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Unternehmen der
Deutschen Verwertungs- und Auktionsgesellschaft!

Informationen und Hilfe zu den Auktionen erhalten Sie nachfolgend
in den einzelnen Punkten!

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
Für Fragen zur Anmeldung oder zu dem technischem Ablauf
der Auktionen kontaktieren Sie uns bitte unter:
Tel. +49 (0)8466 - 901431 (Mo - Fr, 09:30 - 17:00 Uhr) 
oder schreiben Sie an: kontakt@dvuag.de

FAQ - Häufig gestellte Fragen
1. Anmeldung
Möchten Sie an den Auktionen von der Deutschen Verwertungs- und Auktionsgesellschaft teilnehmen, ist es notwendig, dass Sie sich zuvor online unter folgenden Link Anmelden:
Die Anmeldung und Registrierung ist generell kostenlos.
Die Freischaltung des Bieters durch die Deutsche Verwertungs- und Auktionsgesellschaft  erfolgt innerhalb 1-3 Arbeitstage.
Nur bei vollständiger Angabe Ihrer Daten können wir Ihr Konto eröffnen. Ganz wichtig ist neben Ihren Daten auch die Angabe Ihrer gültigen Email Adresse.
Bei Benutzername und Passwort unterscheidet unser Server zwischen Groß- und Kleinschreibung.
Merken Sie sich daher genau Ihre einmal gewählte Schreibweise.

Sie haben Ihr Passwort vergessen?
Klicken Sie unter Mein Konto auf den Link Passwort vergessen? und geben Sie in dem Formular 
Ihren Alias oder Ihre Email an. Sie erhalten dann eine Email mit einem neuen Passwort an die hinterlegte Email Adresse.

Ihr Bieterantrag:
Um eine Freischaltung Ihrer Online-Anmeldung zu der Auktion zu erhalten, benötigt die Deutsche Verwertungs- und Auktionsgesellschaft aus rechtlichen Gründen einen unterschriebenen Bieterantrag von Ihnen (per Fax oder Brief). 
Hierin geben Sie bekannt, für welche Ware oder Objekte Sie sich interessieren, dass Sie unter anderen die Versteigerungsbedingungen gelesen und akzeptiert haben, und unter welcher Rufnummer Sie kurzfristig, hinsichtlich evtl. Rückfragen zur Bonität erreichbar sind. 

Über die Gesamtsumme der freizuschaltenden Waren oder Objekte benötigen wir von Ihnen einen Bonitätsnachweis.
Gültige Unterlagen sind zb. aktueller Kontoauszug.
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2. Bieten
Nachdem Sie sich erfolgreich angemeldet haben und freigeschaltet sind, können Sie ein Gebot auf das Objekt  oder Gegenstand abgeben. Ihr Gebot muss in Höhe des Auktionslimit liegen und/oder über dem derzeit aktuellen Gebot. Das Auktionslimit kann nicht unterboten werden.

Bietagent
Festlegung eines Maximalgebotes  
Beispiel:
Das aktuelle Gebot beträgt 10.000 Euro. Der vorgegebene Bietschritt ist 500 Euro. Somit müsste Ihr Mindesteinsatz 10.500 Euro betragen. Sie möchten aber bis zu 15.000 Euro für das Objekt oder Gegenstand
ausgeben. Also geben Sie 15.000 Euro als Ihr Maximalgebot ein. Der Bietagent übernimmt jetzt die Aufgabe und bietet bis zum eingegebenen Limit für Sie mit.

Was passiert nach der Gebotsabgabe?

- Auf der Auktionsseite erscheint Ihr Gebot in der Gebotsübersicht am unteren Ende der Seite. Gibt es weitere Gebote, werden diese dort ebenfalls angezeigt.

- Wenn andere Bieter nach Ihnen höhere Gebote abgeben, erhöht der Bietagent Ihr Gebot jeweils um einen Bietschritt. Bitte beachten Sie, dass ein aktivierter Bietagent vorerst nicht erhöht werden kann, solange Sie das höchste Gebot für die Immobilie Ihrer Wahl halten.
- Wenn Sie das höchste Gebot abgegeben und den Zuschlag erhalten haben, haben Sie die Auktion gewonnen. Sie erhalten dann eine Bestätigung per Email.
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3. Erfolgreicher Zuschlag bei Grundstück- und Immobilienauktionen
Wenn Sie zum Ende der Laufzeit der Auktion das höchste Gebot abgegeben haben und der live zugeschaltete Auktionator Ihnen den Zuschlag erteilt hat, erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung.
- Drei bis fünf Arbeitstage nach dem Zuschlag erfolgt die Unterzeichnung des Kaufvertrages durch den Ersteher oder seinen bevollmächtigten Rechtsanwalt in Beilngries oder Ingolstadt.
- Für den Verkäufer unterschreiben aufgrund erteilter Vollmachten Herr Roland Gruedl der Deutschen Verwertungs- und Auktiongesellschaft. Die Beurkundung des Kaufvertrages erfolgt dann durch den von uns benannten Notar.
- Im Falle, dass der Ersteher seinen bevollmächtigten Rechtsanwalt unterschreiben lässt, erhält der Anwalt vom Notar den Kaufvertrag. Der Ersteher lässt eine Vollmachtsbestätigung von seinem Notar vor Ort beglaubigen. Die durch den Notar des Erstehers notariell beglaubigte Vollmachtsbestätigung ist umgehend nachzureichen.
- Nach einhelliger Rechtsauffassung ist die Privatschriftliche Vollmacht zum Abschluss eines Grundstück- oder Immobilien Kaufvertrages ausreichend, um einen wirksamen Kaufvertrag zu begründen.
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4. Courtage und Gebühren für Grundstück- und Immobilienauktionen
Das Anmelden und Bieten selbst ist bei den Immobilien-Auktionen kostenlos.
Bei erfolgreichem Zuschlag sind die Auktionen der Deutschen Verwertungs- und Auktionsgesellschaft für Käufer Courtagepflichtig.Die Courtage ist grundsätzlich sofort nach erfolgreichen Zuschlag spätestens aber mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages fällig und verdient und nach Rechnungserhalt zahlbar. Bei Ersteigerung des Objektes bezahlen Sie die Auktions-Courtage auf den Zuschlagspreis. Sie beläuft sich in Staffeln:

Courtagestaffel für den Käufer:
bis 10.000,00€17,85% incl. 19% MwSt.
von 10.001€ bis 30000€11,90% incl. 19% MwSt.
von 30.001,00€ bis 70.000,00€ 9,52% incl. 19% MwSt.
ab 70.000,00€ 7,14% incl. 19% MwSt.


Der Kaufpreis ist spätestens 10 Arbeitstage ab dem Tag der Beurkundung des Kaufvertrages zu hinterlegen; Änderungen hierzu bedürfen der Zustimmung der DVUAG und müssen vor den Auktionsbeginn vereinbart werden. Mit dem Erwerb von Immobilien entstehen weitere Kosten wie Grunderwerbsteuer. Zwischen aktuell von 3,5 % -5% je nach Bundesland. Notar- und Gerichtskosten und Gebühren für behördliche Negativzeugnisse und Genehmigungen.
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5. Erfolgreicher Zuschlag bei Waren und Wirtschaftgütern
- Die Zahlung der Gesamtforderung muss sofort nach Zuschlagserteilung an die Deutsche Verwertungs- und Auktionsgesellschaft erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird die Ware nochmals online ausgerufen. Dazu wird der Käufer der ersten Auktion nicht mehr zugelassen. Für den Mindererlös bleibt er persönlich haftbar, sollte ein Mehrerlös entstehen hat er keinen Anspruch.
- Der User ist zur Abnahme der ersteigerten Gegenstände verpflichtet. Alle Zahlungen sind nur an die Deutsche Verwertungs- und Auktionsgesellschaft  zu leisten.
- Die Ware gilt mit dem Zuschlag als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Dies gilt auch insbesondere für Zubehörteile.
- Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Bezahlung an den Käufer über.
- Die Deutsche Verwertungs- und Auktionsgesellschaft ist berechtigt in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Gebühren einzuziehen oder einzuklagen.
- Erstnachvollständiger Zahlung bekommt der Ersteher einen Abholschein mit dem er befugt ist die Ware abzuholen. Die Preise für jeden Gegenstand verstehen sich ab den jeweiligen Standort nicht demontiert und ohne Verladehilfe.
- Die Ware muss jedoch innerhalb des angegebenen  Zeitraum komplett abgeholt werden. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Käufer für sämtliche Folgekosten, weitere Lagerung, Demontage oder Zwischenlagerung.
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6. Aufgeld  bei Waren und Wirtschaftgüter
- Wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird gelten folgende Sätze.
- Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf zuzüglich 15% Auktionsgebühr und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag.
Ausnahme Differenzbesteuerung § 25 a UStG. Der Käufer muss keine Umsatzsteuer bezahlen (Gebotspreis zuzüglich 15% Auktionsgebühr = Endpreis).
EU-Kunden:
Falls Sie als EU-Käufer beabsichtigen mitzubieten, geben Sie bitte bei der Registrierung ihre
Umsatzsteuer-ID-Nr. bekannt und geben Sie in der ersten Zeile ihren kompletten Firmennamen an. Andernfalls müssen Sie nach Auktionsende die MwSt. 19% in voller Höhe als Kaution hinterlegen, da eine Überprüfung nicht möglich ist.
Drittlandkunden:
- Bei Ausfuhr in Drittländer ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der gesetzlichen MwSt. 19% des Warennettowert zu hinterlegen.
- Die Mehrwertsteuer bleibt in voller Höhe hinterlegt, bis der Ausfuhrnachweis vollständig erbracht ist.
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7. V
ersteigerungsbedingungen

Die Versteigerungsbedingungen können hier von Ihnen eingesehen oder heruntergeladen werden.

     Versteigerungsbedingungen 
      
Zum einsehen bitte anklicken!
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8. Sicherheit
Wir erfragen NIEMALS Ihr Passwort! Weder per Email noch telefonisch. Ihr Passwort ist verschlüsselt in unserer Datenbank hinterlegt, im Klartext also nur Ihnen bekannt. Teilen Sie Ihr Passwort also niemals einen Dritten mit, ob sie danach gefragt werden oder nicht!
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9. Foreign Bidder Information
Ausländische Staatsbürger, die keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen vorher mit uns in Kontakt treten.
Das gilt nur für Grundstücks- und Immobilienauktionen.
Bewegliche Waren und Wirtschaftsgüterauktionen sind davon nicht betroffen.

Bei fragen senden Sie uns eine Email an: kontakt@dvuag.de
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